Abschleppkosten nach einem Unfall – Wer zahlt und was ist erlaubt?
Nach einem Unfall muss das Fahrzeug oft abgeschleppt werden. Doch wer übernimmt die Kosten – und was passiert, wenn das Abschleppunternehmen überhöhte Preise verlangt? Ich kläre auf.
Ein Unfall ist passiert, das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit. Ein Abschleppwagen wird gerufen – und schon kommen die nächsten Fragen: Wer zahlt das? Wohin soll das Auto? Was ist angemessen?
Wer trägt die Abschleppkosten?
Bei einem Unfall mit Fremdverschulden gilt: Die Abschleppkosten sind Teil des Schadens – und damit trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers diese Kosten.
- –Das umfasst:
- –Transport vom Unfallort zur nächstgelegenen Werkstatt oder zum Standort Ihrer Wahl
- –Bergungskosten, wenn das Fahrzeug aus einer besonderen Lage befreit werden muss
- –Standgebühren für eine angemessene Zeit
Wohin darf das Fahrzeug abgeschleppt werden?
Sie dürfen die Werkstatt Ihres Vertrauens wählen – auch wenn diese nicht in der Nähe des Unfallorts liegt. Die Versicherung kann Sie nicht zwingen, eine bestimmte Werkstatt zu nutzen.
Achtung: "Nicht in der Nähe" bedeutet nicht "quer durch Deutschland". Der Transport muss verhältnismäßig sein.
Was tun bei überhöhten Abschlepppreisen?
Leider gibt es unseriöse Abschleppunternehmen, die überhöhte Preise abrechnen – besonders auf Autobahnen. Die Versicherung kann überhöhte Beträge kürzen.
Mein Tipp: Notieren Sie immer den Namen des Abschleppunternehmens, die Strecke und fordern Sie eine detaillierte Rechnung. Ich helfe Ihnen bei der Einschätzung, ob die Abschleppkosten angemessen sind.
Was ist mit Selbstverschulden?
Bei einem selbstverschuldeten Unfall trägt in der Regel Ihre eigene Vollkaskoversicherung die Abschleppkosten – je nach Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung.
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