Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel – Was ist in Deutschland erlaubt?
Dashcam-Videos können nach einem Unfall entscheidend sein. Aber dürfen sie als Beweismittel verwendet werden? Und was müssen Sie bei der Aufzeichnung beachten?
Dashcam-Videos können nach einem Unfall Gold wert sein – besonders wenn die Schuldfrage strittig ist. Aber die rechtliche Lage in Deutschland ist komplex.
Darf ich eine Dashcam verwenden?
Ja – der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Was ist erlaubt?
- –Aufnahmen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich möglich
- –Das Gerät muss so eingestellt sein, dass es möglichst wenig private Daten erfasst
- –Eine kontinuierliche Aufzeichnung ist problematischer als eine anlassbezogene (Loop-Funktion)
- –Beste Praxis: Kamera zeichnet im Loop auf und überschreibt alte Aufnahmen – nur nach einem Ereignis sichern
Wann helfen Dashcam-Aufnahmen?
- –Bei Auffahrunfällen, bei denen die Schuldfrage strittig ist
- –Bei Vorfahrtsverletzungen
- –Bei Fahrerflucht (Kennzeichen dokumentieren)
- –Bei gefährlichem Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer
Dashcam und Gutachten – die Kombination
Dashcam-Aufnahmen und ein technisches Gutachten ergänzen sich ideal: Das Video zeigt den Hergang, das Gutachten dokumentiert die physischen Spuren am Fahrzeug und bestätigt die Plausibilität des Unfallhergangs.
Ich kann Dashcam-Aufnahmen in meine Gutachten einbeziehen und bewerten, ob das gezeigte Szenario technisch mit den Schäden übereinstimmt.
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