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Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel – Was ist in Deutschland erlaubt?

25. April 20251 Min. Lesezeit

Dashcam-Videos können nach einem Unfall entscheidend sein. Aber dürfen sie als Beweismittel verwendet werden? Und was müssen Sie bei der Aufzeichnung beachten?

Dashcam-Videos können nach einem Unfall Gold wert sein – besonders wenn die Schuldfrage strittig ist. Aber die rechtliche Lage in Deutschland ist komplex.

Darf ich eine Dashcam verwenden?

Ja – der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Was ist erlaubt?

  • Aufnahmen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich möglich
  • Das Gerät muss so eingestellt sein, dass es möglichst wenig private Daten erfasst
  • Eine kontinuierliche Aufzeichnung ist problematischer als eine anlassbezogene (Loop-Funktion)
  • Beste Praxis: Kamera zeichnet im Loop auf und überschreibt alte Aufnahmen – nur nach einem Ereignis sichern

Wann helfen Dashcam-Aufnahmen?

  • Bei Auffahrunfällen, bei denen die Schuldfrage strittig ist
  • Bei Vorfahrtsverletzungen
  • Bei Fahrerflucht (Kennzeichen dokumentieren)
  • Bei gefährlichem Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer

Dashcam und Gutachten – die Kombination

Dashcam-Aufnahmen und ein technisches Gutachten ergänzen sich ideal: Das Video zeigt den Hergang, das Gutachten dokumentiert die physischen Spuren am Fahrzeug und bestätigt die Plausibilität des Unfallhergangs.

Ich kann Dashcam-Aufnahmen in meine Gutachten einbeziehen und bewerten, ob das gezeigte Szenario technisch mit den Schäden übereinstimmt.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

Fragen? Ich bin täglich für Sie erreichbar.

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