Zurück zum Blog

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel – Was ist in Deutschland erlaubt?

Dashcam-Videos können nach einem Unfall entscheidend sein. Aber dürfen sie als Beweismittel verwendet werden? Und was müssen Sie bei der Aufzeichnung beachten?

Dashcam-Videos können nach einem Unfall Gold wert sein – besonders wenn die Schuldfrage strittig ist. Aber die rechtliche Lage in Deutschland ist komplex.

Darf ich eine Dashcam verwenden?

Ja – der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Was ist erlaubt?

  • –Aufnahmen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich möglich
  • –Das Gerät muss so eingestellt sein, dass es möglichst wenig private Daten erfasst
  • –Eine kontinuierliche Aufzeichnung ist problematischer als eine anlassbezogene (Loop-Funktion)
  • –Beste Praxis: Kamera zeichnet im Loop auf und überschreibt alte Aufnahmen – nur nach einem Ereignis sichern

Wann helfen Dashcam-Aufnahmen?

  • –Bei Auffahrunfällen, bei denen die Schuldfrage strittig ist
  • –Bei Vorfahrtsverletzungen
  • –Bei Fahrerflucht (Kennzeichen dokumentieren)
  • –Bei gefährlichem Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer

Dashcam und Gutachten – die Kombination

Dashcam-Aufnahmen und ein technisches Gutachten ergänzen sich ideal: Das Video zeigt den Hergang, das Gutachten dokumentiert die physischen Spuren am Fahrzeug und bestätigt die Plausibilität des Unfallhergangs.

Ich kann Dashcam-Aufnahmen in meine Gutachten einbeziehen und bewerten, ob das gezeigte Szenario technisch mit den Schäden übereinstimmt.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

Dashcam-Aufnahmen sind ein wertvoller Baustein einer umfassenden Beweissicherung nach einem Unfall.

Zusammen mit einem korrekt ausgefüllten Europäischen Unfallbericht ergibt sich eine besonders starke Beweislage.

Fragen? Ich bin täglich für Sie erreichbar.

Mo–Sa + Feiertage 7:00–22:00 Uhr · So 9:00–17:00 Uhr