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Unfall mit dem Elektroauto – Was ist anders als beim Verbrenner?

26. April 20251 Min. Lesezeit

Elektrofahrzeuge stellen nach einem Unfall besondere Anforderungen an die Begutachtung. Batteriezustand, Brandgefahr, Spezialwerkstätten – ich erkläre, worauf es ankommt.

Elektroautos werden immer häufiger. Und damit steigt auch die Zahl der Unfälle mit E-Fahrzeugen. Was viele nicht wissen: Die Begutachtung und Schadensregulierung nach einem E-Auto-Unfall unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom klassischen Verbrenner.

1. Die Hochvoltbatterie – der kritische Faktor

  • Die teuerste Komponente eines Elektroautos ist die Hochvoltbatterie. Selbst wenn äußerlich kein Schaden zu erkennen ist, kann die Batterie nach einem Unfall beschädigt sein – mit ernsthaften Konsequenzen:
  • Eingeschränkte Reichweite
  • Beschleunigter Kapazitätsverlust
  • Im schlimmsten Fall: Brandgefahr

Ein erfahrener Sachverständiger muss den Batteriezustand beurteilen – das ist bei E-Autos Pflicht, auch bei scheinbar kleinen Unfällen.

2. Spezialisierte Werkstätten

Nicht jede Werkstatt darf und kann E-Fahrzeuge reparieren. Hochvoltkomponenten erfordern zertifizierte Fachbetriebe. Als Gutachter berücksichtige ich bei der Kalkulation nur die Stundensätze zertifizierter E-Fahrzeug-Werkstätten – das ist teurer, aber berechtigt.

3. Wiederbeschaffungswert und Markt

Der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos ist noch volatiler als beim Verbrenner. Der Wiederbeschaffungswert nach einem Totalschaden muss sorgfältig ermittelt werden, da Online-Portale hier oft falsche Werte liefern.

4. Brandgefahr nach dem Unfall

Ein beschädigtes E-Auto kann noch Stunden oder Tage nach dem Unfall Feuer fangen. Falls Ihr E-Auto nach einem Unfall verdächtig riecht, qualmt oder sich ungewöhnlich warm anfühlt: Sofort Abstand halten und Feuerwehr rufen.

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