Fahrrad-Unfall mit einem Auto – Wer haftet und was steht dem Radfahrer zu?
Bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto stellen sich viele Fragen: Wer haftet? Was kann der Radfahrer verlangen? Und warum ist ein Gutachten auch bei Fahrradunfällen sinnvoll?
Fahrradunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen nehmen zu. Für Radfahrer sind diese Unfälle besonders schwerwiegend – denn sie sind der verletzlichere Verkehrsteilnehmer.
Die besondere Haftungslage
Kraftfahrzeuge unterliegen der sogenannten Betriebsgefahr: Allein durch ihr Fahren auf öffentlichen Straßen tragen Autofahrer eine erhöhte Haftungsverantwortung. Das bedeutet: Selbst wenn der Radfahrer mitschuldig ist, kann der Autofahrer anteilig haften.
In der Praxis bedeutet das oft eine Mithaftung des Autofahrers, auch wenn der Radfahrer eine rote Ampel überfahren hat.
Was steht dem Radfahrer zu?
- –Bei einem Unfall mit Fremdverschulden (oder Teilschuld des Autofahrers) hat der Radfahrer Anspruch auf:
- –Reparatur oder Ersatz des Fahrrads
- –Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld
- –Verdienstausfall
- –Nutzungsausfall für das Fahrrad
- –Bei schweren Verletzungen: Dauerschmerzensgeld und Pflegekosten
Warum ein Gutachten?
- –Auch bei Fahrradunfällen ist ein Gutachten sinnvoll:
- –Es dokumentiert den technischen Unfallhergang
- –Es bewertet den Schaden am Fahrrad (insbesondere bei hochwertigen Rädern)
- –Es klärt die Schuldfrage auf Basis physischer Spuren
- –Es dient als Beweissicherung für spätere rechtliche Auseinandersetzungen
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