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Freie Werkstatt oder Markenwerkstatt – Was ist nach einem Unfall die bessere Wahl?

20. April 20251 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall empfiehlt die Versicherung oft eine günstigere freie Werkstatt. Aber haben Sie das Recht auf eine Markenwerkstatt? Und macht das überhaupt einen Unterschied?

Die Versicherung drängt auf die günstigere Reparatur – aber Sie möchten Ihr Fahrzeug in der Markenwerkstatt reparieren lassen. Was gilt rechtlich?

Ihre Rechte bei Fremdverschulden

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen – auch wenn diese teurer ist als eine freie Werkstatt.

Der Bundesgerichtshof hat dies mehrfach bestätigt: Der Geschädigte muss nicht die günstigste Reparaturmöglichkeit wählen.

Ausnahme: Das Alter des Fahrzeugs spielt eine Rolle. Bei älteren Fahrzeugen (in der Regel über 3 Jahre und nicht mehr scheckheftgepflegt) kann die Versicherung auf freie Werkstätten verweisen.

Wann lohnt sich die Markenwerkstatt?

  • Bei neueren Fahrzeugen (unter 3 Jahre oder scheckheftgepflegt)
  • Wenn die Garantie erhalten bleiben soll
  • Bei komplexen elektronischen Systemen
  • Wenn Original-Ersatzteile erforderlich sind

Was bedeutet "gleichwertige freie Werkstatt"?

Wenn die Versicherung auf eine freie Werkstatt verweist, muss diese nachweislich gleichwertig sein – in Qualität, Ausstattung und Zertifizierung. Nicht jede günstige Werkstatt erfüllt diese Voraussetzungen.

Mein Gutachten kalkuliert die Reparaturkosten auf Basis der tatsächlich notwendigen Werkstatt – das ist die Grundlage für Ihre Verhandlung mit der Versicherung.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

Fragen? Ich bin täglich für Sie erreichbar.

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