Restwertbörse – Warum Sie das Angebot der Versicherung ablehnen sollten
Bei einem Totalschaden präsentiert die Versicherung oft ein Restwertangebot aus einer Online-Börse. Dieses ist fast immer zu hoch angesetzt – zu Ihren Lasten. So wehren Sie sich.
Nach einem Totalschaden erhalten viele Unfallgeschädigte von der Versicherung ein Angebot: "Wir haben für Ihr Fahrzeug einen Restwert von X € ermittelt." Dieser Wert stammt oft aus einer Online-Restwertbörse – und ist fast immer zu Ihren Ungunsten.
Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug auf dem Markt noch erzielen kann. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen – was übrig bleibt, zahlt die Versicherung.
Formel: Entschädigung = Wiederbeschaffungswert – Restwert
Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung.
Das Problem mit Online-Restwertbörsen
- –Versicherungen nutzen überregionale Online-Plattformen, auf denen bundesweit Händler Gebote für Unfallfahrzeuge abgeben. Diese Plattformen liefern oft überhöhte Restwertangebote, weil:
- –Spezialisierte Händler aus dem ganzen Bundesgebiet bieten
- –Der lokale Marktpreis ignoriert wird
- –Gebote manchmal rein spekulativ sind
Ihre Rechte
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Maßgeblich für den Restwert ist nicht das höchste Gebot einer Online-Börse, sondern der erzielbare Preis im lokalen Markt des Geschädigten.
Das bedeutet: Wenn in Köln niemand bereit ist, den von der Online-Börse ermittelten Betrag zu zahlen, müssen Sie diesen Preis auch nicht akzeptieren.
Was ich für Sie tue
Ich ermittle den lokalen Restwert Ihres Fahrzeugs – auf Basis tatsächlicher Marktpreise in Köln und NRW. Dieser Wert ist die korrekte Grundlage für Ihre Schadensabrechnung.
📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de
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