Schmerzensgeld nach einem Unfall – Anspruch, Höhe und wie Sie es durchsetzen
Bei einem Unfall mit Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld zu – aber wie hoch ist es, und wie setzen Sie es durch? Ich erkläre die wichtigsten Grundlagen.
Schmerzensgeld ist ein wichtiger Bestandteil des Schadensersatzes nach einem Unfall mit Verletzungen. Dennoch wissen viele Betroffene nicht, wie es funktioniert und wie sie es geltend machen können.
Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?
- –Schmerzensgeld nach § 253 BGB steht Ihnen zu, wenn Sie durch den Unfall eine Körperverletzung erlitten haben – das umfasst:
- –Körperliche Verletzungen (Knochenbrüche, Prellungen, Wunden)
- –Psychische Verletzungen (Traumata, Angstzustände)
- –HWS-Distorsionen (Schleudertrauma)
Voraussetzung ist, dass jemand anderes schuld am Unfall ist – zumindest teilweise.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
- –Es gibt keine feste Formel. Gerichte orientieren sich an Vergleichstabellen (z.B. der "Schmerzensgeldtabelle" nach Hacks/Wellner) und berücksichtigen:
- –Art und Schwere der Verletzung
- –Dauer der Behandlung
- –Bleibende Schäden
- –Alter des Geschädigten
- –Schuldgrad des Verursachers
Beispiele: Bei einem leichten Schleudertrauma sind 200–800 € üblich, bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen mehrere zehntausend Euro.
Warum ein Gutachten auch hier wichtig ist
- –Ein technisches Gutachten über den Unfallhergang und die wirkenden Kräfte ist wichtig, um:
- –Die Schwere des Unfalls zu belegen
- –"Bagatellargumenten" der Versicherung entgegenzuwirken
- –Den kausalen Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung nachzuweisen
Viele Versicherungen versuchen bei kleinen Geschwindigkeiten zu argumentieren, ein Schleudertrauma sei "nicht möglich". Ein technisches Gutachten entkräftet das.
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