Wertminderung nach Unfall – Geld, das viele verschenken
Auch nach einer perfekten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies. Diese Wertminderung können Sie von der gegnerischen Versicherung verlangen – wenn Sie es richtig machen.
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht: Nach einem Unfall steht Ihnen nicht nur der Ersatz der Reparaturkosten zu. Sie haben auch Anspruch auf die sogenannte merkantile Wertminderung.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Auch wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall technisch einwandfrei repariert wurde, bleibt es auf dem Markt weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Käufer sind bereit, für ein Unfallfahrzeug weniger zu bezahlen – und das zu Recht, denn selbst die beste Reparatur kann Mikrodefekte hinterlassen.
Diese Differenz nennt sich merkantile Wertminderung – und sie kann je nach Fahrzeug mehrere Hundert bis über Tausend Euro betragen.
Wer hat Anspruch auf Wertminderung?
- –Anspruch besteht typischerweise wenn:
- –Das Fahrzeug nicht älter als 5–7 Jahre ist
- –Die Laufleistung nicht zu hoch ist (in der Regel unter 100.000 km)
- –Der Schaden eine gewisse Erheblichkeit hat
- –Der Unfall nicht selbst verursacht wurde
Warum verlangen viele keine Wertminderung?
Weil die Versicherung sie nicht von selbst zahlt – und viele Geschädigte nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben. Versicherungseigene Gutachter lassen diese Position gerne weg.
Ein unabhängiges Gutachten von mir berechnet die Wertminderung korrekt und stellt sie nachvollziehbar dar – so dass die Versicherung sie anerkennen muss.
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