Deckungszusage – Was ist das und wie beantrage ich sie?
Bevor die Werkstatt mit der Reparatur beginnt, wird oft eine Deckungszusage der Versicherung verlangt. Was das ist, wer sie ausstellt und was Sie dabei beachten müssen.
Vor Reparaturbeginn verlangt die Werkstatt eine Deckungszusage der Versicherung. Was ist das genau – und was viele nicht wissen: Sie können die Reparatur auch ohne sie beauftragen. Als Kfz-Sachverständiger aus Köln kläre ich auf.
1. Was ist eine Deckungszusage?
Eine Deckungszusage ist die schriftliche Erklärung einer Versicherung, dass sie die Kosten für eine bestimmte Reparatur oder Dienstleistung übernimmt. Sie gibt der Werkstatt die Sicherheit, dass sie für ihre Leistung bezahlt wird.
Die Deckungszusage ist kein Pflichtdokument für den Start der Reparatur – sie ist eine Absicherung für die Werkstatt.
2. Wer stellt die Deckungszusage aus?
Bei einem Unfall mit Fremdverschulden (der andere hat den Unfall verursacht): Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers stellt die Deckungszusage aus – nicht Ihre eigene Versicherung.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Kaskoschäden: Ihre eigene Vollkaskoversicherung ist zuständig.
Das bedeutet für Sie: Nach einem Unfall mit Fremdverschulden müssen Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren, den Unfall melden und die Deckungszusage anfragen – bevor die Werkstatt mit der Reparatur beginnen kann.
3. Müssen Sie auf die Deckungszusage warten?
Nein – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, auf die Deckungszusage zu warten, bevor Sie die Reparatur in Auftrag geben.
Sie haben das Recht, die Reparatur sofort zu beauftragen. Die Versicherung des Verursachers ist verpflichtet, berechtigte Schäden nach § 249 BGB zu erstatten.
Die Deckungszusage schützt hauptsächlich die Werkstatt – Ihr Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung besteht unabhängig davon.
4. Warum verzögern Versicherungen die Deckungszusage?
Versicherungen haben ein wirtschaftliches Interesse daran, Zahlungen zu verzögern und zu prüfen, ob sie den Schaden kürzen können. Die Deckungszusage wird manchmal bewusst hinausgezögert, um:
- –Zeit für eine eigene Schadensbewertung zu gewinnen
- –Druck auszuüben, das Fahrzeug in eine Partnerwerkstatt zu bringen
- –Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall aus der Kalkulation herauszuhalten
5. Warum ein unabhängiges Gutachten die bessere Grundlage ist
Anstatt auf die Deckungszusage der Versicherung zu warten, empfehle ich als Kfz-Sachverständiger: Beauftragen Sie zuerst ein unabhängiges Gutachten.
- –Warum? Das Gutachten:
- –Dokumentiert den Schaden vollständig und neutral
- –Berechnet die notwendigen Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- –Berücksichtigt Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert
- –Ist Grundlage für Ihren vollständigen Schadensersatzanspruch
Mit einem INGSER-Gutachten haben Sie eine sachlich fundierte Basis – unabhängig davon, was die Versicherung in ihrer Deckungszusage bewilligt.
6. Was tun, wenn die Versicherung die Deckungszusage verweigert oder verzögert?
- –Schriftlich bei der Versicherung nachhaken und eine Frist setzen (in der Regel 10–14 Tage)
- –Fahrzeug trotzdem reparieren lassen und Kosten einfordern
- –Anwalt einschalten – bei Verweigerung ohne Begründung
- –Den Versicherungsombudsmann einschalten
INGSER unterstützt Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung und erstellt das Gutachten, das Sie für eine erfolgreiche Schadensregulierung brauchen.
7. Praxisbeispiel aus Köln
Ein Kunde aus Köln-Deutz hatte nach einem Auffahrunfall sein Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Die gegnerische Versicherung ließ zwei Wochen verstreichen, ohne eine Deckungszusage auszustellen – und riet dem Kunden, das Fahrzeug in eine Partnerwerkstatt zu bringen.
INGSER erstellte sofort ein Schadengutachten. Der Kunde beauftragte seine bevorzugte Werkstatt ohne Deckungszusage. Nach Vorlage des vollständigen INGSER-Gutachtens zahlte die Versicherung sämtliche Reparaturkosten – zuzüglich Wertminderung und Nutzungsausfall, die ohne Gutachten nie geltend gemacht worden wären.
Fazit: Gutachten zuerst – dann Reparatur
Eine Deckungszusage ist praktisch, aber keine rechtliche Voraussetzung. Wichtiger ist ein vollständiges, unabhängiges Gutachten, das Ihren Schadensersatzanspruch präzise dokumentiert.
Rufen Sie mich an: 0178 4790412 – täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr.
Mehr Informationen: Kfz-Gutachter Köln | Versicherung kürzt Zahlung | Unfallgutachten Köln
Fragen? Ich bin täglich für Sie erreichbar.
Mo–Sa + Feiertage 7:00–22:00 Uhr · So 9:00–17:00 Uhr