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Leasingrückgabe – So schützen Sie sich vor überhöhten Schadenforderungen

20. August 20251 Min. Lesezeit

Bei der Leasingrückgabe verlangen viele Leasinggesellschaften mehr als berechtigt ist. Was normal und was überhöht ist – und wie ein Gutachten Sie schützt.

Die Leasingrückgabe ist für viele Fahrer ein Stresstermin. Leasinggesellschaften und ihre Gutachter sind darauf trainiert, Schäden zu identifizieren und zu berechnen. Oft werden Positionen in Rechnung gestellt, die weit über dem normalen Verschleiß liegen. Wie schützen Sie sich?

Was ist normaler Verschleiß?

Bei der Leasingrückgabe müssen Sie nur für Schäden haften, die über den normalen Gebrauchsverschleiß hinausgehen. Was als normal gilt:

  • Kleine Kratzer und Steinschlag auf der Außenhaut (wenige Millimeter)
  • Geringe Abnutzung der Polster und Sitze (keine Risse oder starke Verschmutzungen)
  • Normale Reifenabnutzung (über gesetzlichem Mindestprofil)
  • Kleine Chips in der Windschutzscheibe außerhalb des Sichtbereichs
  • Was Sie ersetzen müssen:
  • Unfallschäden, die nicht repariert wurden
  • Tiefe Kratzer, Dellen und Beulen
  • Beschädigte Stoßfänger, Spiegel oder Scheinwerfer
  • Stark verschmutzte Polster oder Teppiche
  • Reifen unter dem Mindestprofil

Der Trick der Leasinggesellschaften

Viele Leasinggesellschaften beauftragen eigene Gutachter, die systematisch zu hohe Schadenseinschätzungen erstellen. Typische Probleme:

  • Neue Teile statt Instandsetzung: Kratzer, die poliert oder lackiert werden könnten, werden als komplette Ersatzteile kalkuliert
  • Überhöhte Stundensätze: Markenautorisation wird vorgeschrieben, obwohl günstigere Instandsetzung gleichwertig wäre
  • Wertminderungsaufschläge: Ohne klare Begründung werden Wertminderungsbeträge aufgeschlagen

Wie ein Gegengutachten hilft

Beauftragen Sie VOR der Rückgabe ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Ich komme zu Ihnen und dokumentiere:

  • Alle vorhandenen Schäden fotografisch
  • Einschätzung: normaler Verschleiß oder ersatzpflichtiger Schaden
  • Realistischer Instandsetzungskostenvoranschlag

Mit diesem Gutachten haben Sie bei der Rückgabe eine starke Verhandlungsgrundlage – und können überhöhten Forderungen schriftlich widersprechen.

Was tun, wenn die Leasinggesellschaft zu viel verlangt?

1. Forderung schriftlich widersprechen 2. Gegengutachten vorlegen 3. Vergleich anbieten – oft kulant möglich 4. Rechtsanwalt einschalten, wenn Einigung scheitert

Wichtig: Zahlen Sie nicht voreilig. Viele Leasinggesellschaften akzeptieren eine günstigere Instandsetzungsmethode, wenn Sie diese dokumentiert und belegt vorlegen.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

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