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Schmerzensgeld nach einem Unfall – Wann und wie viel?

10. August 20252 Min. Lesezeit

Schmerzensgeld bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall – wann haben Sie Anspruch, wie hoch ist es und wer zahlt? Ein Überblick mit praktischen Hinweisen.

Bei einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um Sachschäden am Fahrzeug. Wenn Sie körperliche Verletzungen erlitten haben, steht Ihnen zusätzlich Schmerzensgeld zu. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Fahrzeugschaden und wird häufig unterschätzt.

Wann steht mir Schmerzensgeld zu?

Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie aufgrund des Unfalls körperliche oder seelische Beeinträchtigungen erlitten haben – unabhängig von der Schwere. Schon bei einer HWS-Distorsion (Schleudertrauma) oder Prellungen besteht grundsätzlich ein Anspruch.

  • Voraussetzungen:
  • Fremdverschulden (der andere Unfallbeteiligte ist mindestens teilweise schuld)
  • Körperliche oder seelische Beeinträchtigung
  • Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Verletzung

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Es gibt keinen festen Betrag. Deutsche Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Wellner/Häcker) und gleichen vergleichbare Urteile ab. Die Höhe hängt ab von:

  • Schwere und Dauer der Verletzung
  • Beeinträchtigung im Alltag
  • Dauerhaften Schäden oder Narben
  • Alter und Beruf des Geschädigten
  • Grad des Mitverschuldens
  • Orientierungswerte:
  • HWS-Distorsion Grad I (2–6 Wochen Beschwerden): 500–2.500 Euro
  • HWS-Distorsion Grad II (Monate): 1.500–5.000 Euro
  • Fraktur mit normaler Heilung: 3.000–8.000 Euro
  • Dauerhafter Schaden oder Invalidität: erheblich höhere Beträge

Diese Werte sind Orientierung – kein Anspruch ohne anwaltliche Beurteilung.

Wie geltend machen?

1. Arztbesuch unmittelbar nach dem Unfall: Dokumentieren Sie alle Verletzungen durch einen Arzt. Ohne medizinische Dokumentation ist der Nachweis später schwierig.

2. Polizeiliche Unfallaufnahme: Verlangen Sie immer ein Protokoll, wenn Personenschäden vorliegen.

3. Rechtsanwalt beauftragen: Schmerzensgeldansprüche sind komplex und von der individuellen Verletzung abhängig. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erzielt in der Regel deutlich bessere Ergebnisse als eine Eigenkorrespondenz mit der Versicherung.

4. Kfz-Gutachten für Sachschäden: Schmerzensgeld und Sachschaden sind voneinander unabhängige Ansprüche. Beauftragen Sie für den Fahrzeugschaden einen unabhängigen Kfz-Gutachter.

Die Rolle des Kfz-Sachverständigen beim Schmerzensgeld

Ein Kfz-Sachverständiger wie INGSER ist für den Fahrzeugschaden zuständig – nicht direkt für das Schmerzensgeld. Aber: Das vollständige Fahrzeuggutachten stärkt Ihre Gesamtposition gegenüber der Versicherung. Eine lückenlos dokumentierte Schadenmeldung ist die beste Grundlage für alle Ihre Ansprüche – einschließlich Schmerzensgeld.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

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