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Mietwagen nach Unfall – Anspruch, Kosten & Tipps

15. Juli 20252 Min. Lesezeit

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Was die Versicherung zahlt, was erlaubt ist und wie Sie Fehler vermeiden.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf ein Ersatzfahrzeug – das ist eindeutig gesetzlich geregelt. Trotzdem versuchen viele Versicherungen, diesen Anspruch zu beschränken oder ganz abzulehnen. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Grundsatz: Naturalrestitution (§ 249 BGB)

Laut § 249 BGB hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Das bedeutet: Sie müssen mobil sein können – so wie vor dem Unfall. Die Versicherung muss deshalb entweder die Reparatur finanzieren oder für ein Ersatzfahrzeug aufkommen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?

Sie haben die Wahl zwischen:

1. Mietwagen: Sie erhalten ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Reparaturdauer. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung direkt oder per Rechnung.

2. Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten auf ein Mietfahrzeug und erhalten stattdessen einen Tagessatz (je nach Fahrzeugklasse 23–130 Euro/Tag).

Was ist günstiger? Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie tatsächlich auf ein Fahrzeug angewiesen sind, ist der Mietwagen sinnvoll. Wenn Sie das Fahrzeug kaum täglich brauchen, ist der Nutzungsausfall oft vorteilhafter.

Welche Klasse steht mir zu?

Faustregel: Die Mietwagenklasse richtet sich nach der Klasse des beschädigten Fahrzeugs. Sie haben Anspruch auf ein Fahrzeug derselben Klasse – jedoch müssen Sie sich einen Abzug gefallen lassen, wenn das Mietfahrzeug neuwertiger ist als Ihr Fahrzeug (sog. „Vorteilsausgleich" oder „ersparte Eigenaufwendungen", typisch 10–15%).

Was zahlt die Versicherung beim Mietwagen?

  • Die Versicherung zahlt:
  • Die tatsächlichen Mietwagenkosten (marktüblicher Preis)
  • Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung
  • Die Versicherung zahlt NICHT:
  • Luxusklassefahrzeuge, wenn Ihr Fahrzeug Mittelklasse war
  • Mietwagen über die notwendige Dauer hinaus
  • Zusatzleistungen wie Vollkaskoversicherung beim Mietfahrzeug (außer bei besonderem Bedarf)

Praktischer Tipp: Direktabrechnung

Viele Mietwagenunternehmen bieten die Direktabrechnung mit der Versicherung an – Sie zahlen nichts vor, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Mietwagenunternehmen und Versicherung. Das ist komfortabler, birgt aber das Risiko höherer Preise. Vergleichen Sie vorab.

Wie lange steht mir ein Mietwagen zu?

Für die gesamte Reparaturdauer plus ggf. Wartezeiten bei Teilelieferung. Bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 10–14 Tage).

Fazit

Ihr Anspruch auf Mobilität nach einem Unfall ist klar. Mit einem unabhängigen Gutachten, das die Reparaturdauer dokumentiert, setzen Sie diesen Anspruch sicher durch.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

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