Wer zahlt den Kfz-Gutachter
nach einem Unfall?
Direkte Antwort
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten vollständig übernehmen. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Gutachter frei wählen – und zahlen selbst nichts.
Die Rechtslage im Überblick
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 249 BGB) verpflichtet den Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung zur vollständigen Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall. Dazu gehören ausdrücklich auch die Kosten für ein unabhängiges Kfz-Sachverständigengutachten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen bestätigt: Der Geschädigte hat das Recht auf einen eigenen, frei gewählten Sachverständigen. Die Kosten trägt der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung.
- Gegnerische Versicherung zahlt alle Gutachterkosten (bei Unverschulden)
- Kein Vorstrecken erforderlich – direkte Abrechnung durch INGSER
- Freie Gutachterwahl ist gesetzlich garantiert (§ 249 BGB)
- Versicherungsgutachter darf abgelehnt werden
- Gutachterkosten sind Teil des Schadensersatzanspruchs
Praxisbeispiel aus Köln
Kunde aus Köln-Deutz hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall. Die gegnerische Versicherung wollte nur einen eigenen Gutachter schicken. Der Kunde rief INGSER an – wir kamen innerhalb von 2 Stunden vor Ort, erstellten ein vollständiges Schadengutachten und rechneten direkt mit der Versicherung ab. Der Kunde zahlte keinen Cent.
Häufige Fragen: Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Zahlt die gegnerische Versicherung immer den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall ja. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten vollständig erstatten. Probleme entstehen, wenn die Schuldfrage unklar ist oder die Versicherung die Kosten kürzen möchte.
Was, wenn ich eine Teilschuld habe?
Bei Teilschuld (z.B. 50/50) werden die Gutachterkosten entsprechend dem Verschuldensanteil aufgeteilt. Auch bei Teilschuld können Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen, um Ihren Schadensanteil korrekt dokumentieren zu lassen.
Was passiert, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?
Versicherungen kürzen Gutachterkosten manchmal mit dem Argument, der Gutachter sei zu teuer oder nicht notwendig gewesen. In solchen Fällen können Sie die gekürzten Kosten mit anwaltlicher Hilfe einfordern. INGSER-Gutachten entsprechen marktüblichen Standards und sind in der Regel nicht angreifbar.
Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?
Nein. Bei INGSER rechnen wir bei unverschuldetem Unfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen keine Kosten vorstrecken und erhalten keine Rechnung.
Zahlt die eigene Kasko-Versicherung den Gutachter?
Bei einer Kaskoregulierung (z.B. Diebstahl, Hagelschaden) übernimmt in der Regel die eigene Kaskoversicherung die Gutachterkosten – aber oft nur, wenn sie selbst einen Gutachter beauftragt. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen.
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