Carsharing-Unfall – Wer trägt den Schaden?
Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug – was jetzt? Wer zahlt den Schaden, gilt die eigene Versicherung und was müssen Sie gegenüber dem Anbieter beachten?
Carsharing wird immer beliebter in Köln und anderen Großstädten. Mit Anbietern wie Sixt Share, Miles, Cambio und anderen fahren täglich tausende Menschen in gemieteten Fahrzeugen. Aber was passiert, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
Der Unterschied: Fremdverschulden vs. eigene Schuld
Die Haftungsfrage beim Carsharing-Unfall hängt davon ab, wer schuld ist:
Fall 1 – Der andere ist schuld: Sie fahren mit einem Carsharing-Fahrzeug und werden von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt den Schaden – sowohl am Carsharing-Fahrzeug als auch an Ihrer Person. Sie haben alle üblichen Ansprüche als Unfallgeschädigter.
Fall 2 – Sie sind schuld: Sie verursachen einen Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug. Hier kommt die Haftpflichtversicherung des Carsharing-Anbieters für Schäden am anderen Fahrzeug auf. Der Schaden am eigenen (gemieteten) Fahrzeug wird über eine Kaskoversicherung abgedeckt, die der Anbieter meist mitversichert hat.
Was ist die Selbstbeteiligung beim Carsharing?
- –Die meisten Carsharing-Anbieter erheben bei selbstverschuldetem Schaden eine Selbstbeteiligung. Diese liegt je nach Anbieter und Tarif zwischen 500 und 2.500 Euro. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs:
- –Standardtarif: höhere Selbstbeteiligung
- –Premium-/Komforttarif: reduzierte oder keine Selbstbeteiligung
- –Zusatzpakete: manche Anbieter bieten Schutzpakete mit reduzierter Selbstbeteiligung
Gilt meine eigene Kfz-Versicherung beim Carsharing?
Nein – Ihre eigene Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung greift nur für Ihr eigenes Fahrzeug. Beim Carsharing sind Sie über die Versicherung des Anbieters abgedeckt. Einige private Reiseversicherungen oder spezielle Carsharing-Zusatzversicherungen können helfen – prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor der ersten Fahrt.
Was tun direkt nach dem Carsharing-Unfall?
1. Notfall: Verletzten Personen helfen, Polizei rufen (bei Personenschäden immer) 2. Schaden dokumentieren: Fotos von allen Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle 3. Carsharing-Anbieter informieren: Unfall über die App oder Hotline melden 4. Bei Fremdverschulden: Eigenen Kfz-Gutachter beauftragen (für Ihren Personenschaden und ggf. mitgeführte Gegenstände) 5. Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Besonderheit: Schäden an mitgeführten Gegenständen
Sachschäden an Gegenständen im Fahrzeug (Laptop, Koffer, Fahrrad) werden über die Haftpflicht des Verursachers gedeckt, wenn der andere schuld ist – oder über eine Reiserücktritt- oder Hausratversicherung, wenn Sie selbst schuld sind.
Fazit
Bei einem Carsharing-Unfall gilt dasselbe Grundprinzip wie bei jedem anderen Unfall: Dokumentieren, Versicherung informieren und bei Fremdverschulden als Geschädigter alle Ansprüche geltend machen. Ich helfe Ihnen dabei, Ihren Schadensersatz vollständig zu ermitteln.
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