Deckungszusage – Was ist das und wie beantrage ich sie?
Bevor die Werkstatt mit der Reparatur beginnt, wird oft eine Deckungszusage der Versicherung verlangt. Was das ist, wer sie ausstellt und was Sie dabei beachten müssen.
Viele Unfallgeschädigte stehen vor einem unerwarteten Hindernis: Die Werkstatt möchte vor Reparaturbeginn eine Deckungszusage der Versicherung. Was steckt dahinter?
Was ist eine Deckungszusage?
Eine Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung einer Versicherung, dass sie die Kosten für eine bestimmte Reparatur oder Dienstleistung übernimmt. Sie gibt der Werkstatt die Sicherheit, dass sie ihr Geld bekommt.
Wer stellt die Deckungszusage aus?
Bei einem Unfall mit Fremdverschulden stellt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Deckungszusage aus – nicht Ihre eigene Versicherung.
Das bedeutet: Sie müssen zunächst die gegnerische Versicherung kontaktieren und den Unfall melden. Erst dann kann eine Deckungszusage ausgestellt werden.
Muss ich auf die Deckungszusage warten?
Nein – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Sie haben das Recht, die Reparatur auch ohne vorherige Deckungszusage in Auftrag zu geben. Die Versicherung ist verpflichtet, berechtigte Schäden zu erstatten.
Ein unabhängiges Gutachten ist dabei Ihre beste Absicherung: Es belegt den Schaden und die Reparaturkosten unabhängig und gerichtsfest.
Was tun, wenn die Versicherung die Deckungszusage verweigert?
- –Wenn die gegnerische Versicherung die Deckungszusage verweigert oder verzögert, können Sie:
- –Einen Anwalt einschalten
- –Das Gutachten als eigenständige Grundlage für die Reparatur nutzen
- –Die Versicherung direkt auf Zahlung verklagen
Ich stehe Ihnen als unabhängiger Gutachter zur Seite und helfe, die Situation zu klären.
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