Haftpflicht oder Kasko – welche Versicherung zahlt wann?
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – welche Versicherung greift bei welchem Schaden? Eine klare Übersicht mit Beispielen aus der Praxis.
Nach einem Unfall stellt sich immer die Frage: Welche Versicherung ist zuständig? Das hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist und welche Versicherungen die Beteiligten haben. Hier ein klarer Überblick.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen.
- –Sie zahlt:
- –Sachschäden am Fahrzeug des anderen
- –Personenschäden beim anderen (Schmerzensgeld, Heilungskosten)
- –Gutachterkosten für das Gutachten des Geschädigten
- –Nutzungsausfall und Mietwagen für den Geschädigten
- –Sie zahlt NICHT:
- –Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
- –Eigene Verletzungen (dafür Unfallversicherung oder Krankenversicherung)
Wenn Sie der Geschädigte sind (der andere ist schuld): Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt Ihren gesamten Schadensersatz.
Teilkaskoversicherung
- –Die Teilkasko deckt Schäden ab, die keine Schuldfrage haben:
- –Diebstahl und Teildiebstahl
- –Elementarschäden (Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)
- –Schäden durch Tiere (Marderbiss, Kollision mit Wild)
- –Glasbruch (Steinschlag in Windschutzscheibe)
- –Brand und Explosion
- –Sie zahlt NICHT:
- –Schäden durch eigene Unaufmerksamkeit
- –Vandalismusschäden (außer wenn eindeutig durch Fremde)
- –Schäden, die durch den eigenen Fahrer verursacht wurden
Vollkaskoversicherung
- –Die Vollkasko deckt zusätzlich zur Teilkasko:
- –Selbstverschuldete Unfälle
- –Vandalismus durch unbekannte Täter
- –Schäden beim Parken durch Unbekannte (wenn keine Zeugen)
Bei Vollkasko: Sie zahlen die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Versicherung zahlt den Rest. Beachten: Ein selbstverschuldeter Unfall erhöht Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Praktische Szenarien
Szenario 1: Rotwichtlicht überfahren, Gegenfahrzeug beschädigt → Ihre Haftpflicht zahlt dem Anderen. Ihr eigenes Fahrzeug: nur mit Vollkasko.
Szenario 2: Hagel beschädigt Ihr Fahrzeug → Ihre Teilkasko zahlt.
Szenario 3: Unbekannter zerkratzt Ihr Auto auf dem Parkplatz → Ihre Vollkasko zahlt (mit Selbstbeteiligung).
Szenario 4: Sie haben einen Unfall, der andere ist schuld → Die Haftpflichtversicherung des anderen zahlt alles.
Was bedeutet das für das Gutachten?
- –Haftpflichtfall (anderer schuld): Gutachten kostenlos, Sie haben das Recht auf freien Gutachter
- –Vollkaskofall (selbst schuld): Versicherung beauftragt oft eigenen Gutachter; Sie können aber dennoch einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen, wenn Sie dem Ergebnis widersprechen
Fragen Sie mich gerne: Ich helfe Ihnen einzuschätzen, welche Versicherung zuständig ist und wie das Gutachten am besten vorzugehen ist.
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