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Haftpflicht oder Kasko – welche Versicherung zahlt wann?

10. September 20252 Min. Lesezeit

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – welche Versicherung greift bei welchem Schaden? Eine klare Übersicht mit Beispielen aus der Praxis.

Nach einem Unfall stellt sich immer die Frage: Welche Versicherung ist zuständig? Das hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist und welche Versicherungen die Beteiligten haben. Hier ein klarer Überblick.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen.

  • Sie zahlt:
  • Sachschäden am Fahrzeug des anderen
  • Personenschäden beim anderen (Schmerzensgeld, Heilungskosten)
  • Gutachterkosten für das Gutachten des Geschädigten
  • Nutzungsausfall und Mietwagen für den Geschädigten
  • Sie zahlt NICHT:
  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
  • Eigene Verletzungen (dafür Unfallversicherung oder Krankenversicherung)

Wenn Sie der Geschädigte sind (der andere ist schuld): Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt Ihren gesamten Schadensersatz.

Teilkaskoversicherung

  • Die Teilkasko deckt Schäden ab, die keine Schuldfrage haben:
  • Diebstahl und Teildiebstahl
  • Elementarschäden (Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)
  • Schäden durch Tiere (Marderbiss, Kollision mit Wild)
  • Glasbruch (Steinschlag in Windschutzscheibe)
  • Brand und Explosion
  • Sie zahlt NICHT:
  • Schäden durch eigene Unaufmerksamkeit
  • Vandalismusschäden (außer wenn eindeutig durch Fremde)
  • Schäden, die durch den eigenen Fahrer verursacht wurden

Vollkaskoversicherung

  • Die Vollkasko deckt zusätzlich zur Teilkasko:
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus durch unbekannte Täter
  • Schäden beim Parken durch Unbekannte (wenn keine Zeugen)

Bei Vollkasko: Sie zahlen die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Versicherung zahlt den Rest. Beachten: Ein selbstverschuldeter Unfall erhöht Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Praktische Szenarien

Szenario 1: Rotwichtlicht überfahren, Gegenfahrzeug beschädigt → Ihre Haftpflicht zahlt dem Anderen. Ihr eigenes Fahrzeug: nur mit Vollkasko.

Szenario 2: Hagel beschädigt Ihr Fahrzeug → Ihre Teilkasko zahlt.

Szenario 3: Unbekannter zerkratzt Ihr Auto auf dem Parkplatz → Ihre Vollkasko zahlt (mit Selbstbeteiligung).

Szenario 4: Sie haben einen Unfall, der andere ist schuld → Die Haftpflichtversicherung des anderen zahlt alles.

Was bedeutet das für das Gutachten?

  • Haftpflichtfall (anderer schuld): Gutachten kostenlos, Sie haben das Recht auf freien Gutachter
  • Vollkaskofall (selbst schuld): Versicherung beauftragt oft eigenen Gutachter; Sie können aber dennoch einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen, wenn Sie dem Ergebnis widersprechen

Fragen Sie mich gerne: Ich helfe Ihnen einzuschätzen, welche Versicherung zuständig ist und wie das Gutachten am besten vorzugehen ist.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

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