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Hagelschaden am Auto – So gehen Sie richtig vor

16. April 20251 Min. Lesezeit

Ein Hagelunwetter kann in Minuten einen Schaden von mehreren Tausend Euro an einem Fahrzeug anrichten. Was Sie nach einem Hagelschaden tun sollten – und warum ein unabhängiges Gutachten so wichtig ist.

Ein schweres Hagelgewitter – und das Auto ist übersät mit Dellen. Hagelschäden gehören zu den häufigsten Naturschadensereignissen in Deutschland und können tausende Euro kosten.

Wer zahlt den Hagelschaden?

Hagelschäden gelten als Naturereignis. Sie werden von der Teilkaskoversicherung übernommen – mit der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Hagelschäden nicht – sie greift nur bei Schäden, die Sie anderen zufügen. Haben Sie keine Kaskoversicherung, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Was nach einem Hagelschaden zu tun ist

1. Fahrzeug sichern – wenn möglich in eine Garage oder unter ein Dach fahren 2. Schäden fotografieren – so viele Fotos wie möglich von allen Seiten 3. Versicherung unverzüglich informieren – Fristen beachten! 4. Fahrzeug NICHT reparieren lassen, bevor ein Gutachten erstellt wurde 5. Unabhängigen Gutachter beauftragen

Warum ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig ist

  • Viele Kaskoversicherungen schicken einen eigenen Gutachter oder nutzen eine Partnerwerkstatt mit Dellenpulling-Technik (PDR). Das ist nicht immer die beste Lösung für Sie:
  • PDR ist nicht bei allen Dellen einsetzbar (z.B. an Kanten oder Aluminiumteilen)
  • Versicherungsgutachter unterschätzen manchmal den Schaden
  • Lackschäden durch Hagelkörner werden nicht immer vollständig erfasst

Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle Schäden vollständig – und schützt Sie vor unvollständiger Reparatur.

Hagelschaden und Wertminderung

Nach einem Hagelschaden kann eine Wertminderung entstehen – besonders bei neueren Fahrzeugen. Diese können Sie unter bestimmten Umständen ebenfalls geltend machen.

Ich helfe Ihnen, alle Schadenspositionen vollständig zu erfassen und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

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