Zurück zum Blog

Kfz-Gutachter vs. Versicherungsgutachter – Der Unterschied

01. Oktober 20252 Min. Lesezeit

Was ist der Unterschied zwischen einem unabhängigen Kfz-Gutachter und dem Gutachter der Versicherung? Warum Sie als Unfallgeschädigter immer einen eigenen Gutachter beauftragen sollten.

Nach einem Unfall meldet sich oft schnell der Versicherungsgutachter. Er soll den Schaden bewerten – im Namen der Versicherung. Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie das nicht akzeptieren müssen. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.

Was macht ein Versicherungsgutachter?

Der Versicherungsgutachter wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beauftragt. Er arbeitet im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem.

  • Seine Aufgabe ist es, den Schaden möglichst niedrig zu bewerten. Das geschieht durch:
  • Niedrige Stundensätze (Verweis auf günstigere Werkstätten)
  • Ablehnung oder Kürzung der Wertminderung
  • Geringere Nutzungsausfallklassen
  • Teilweise Ablehnung von Reparaturpositionen

Was macht ein unabhängiger Kfz-Gutachter?

  • Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wie INGSER arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Er:
  • Dokumentiert ALLE Schäden vollständig
  • Berechnet Reparaturkosten nach marktüblichen Stundensätzen (Audatex Qapter)
  • Ermittelt Wertminderung und Nutzungsausfall fair und korrekt
  • Gibt Ihnen alle Positionen, die Ihnen gesetzlich zustehen
  • Ist bei späteren Streitigkeiten auf Ihrer Seite

Darf ich nach dem Unfall meinen eigenen Gutachter beauftragen?

Ja. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach § 249 BGB (Naturalrestitution). Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Wenn Sie der Gutachter der Versicherung etwas anderes sagt, ist das falsch.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Recht mehrfach bestätigt. Die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter trägt die gegnerische Versicherung – vollständig.

Konsequenzen: Der Unterschied in Euro

Ein Beispiel aus der Praxis (Fahrzeug Mittelklasse, typischer Unfallschaden):

| Position | Versicherungsgutachter | Unabhängiger Gutachter | |---|---|---| | Reparaturkosten | 3.200 € | 4.100 € | | Wertminderung | 0 € | 750 € | | Nutzungsausfall | 150 € | 380 € | | Gesamt | 3.350 € | 5.230 € |

Differenz: knapp 1.900 Euro. Diese Zahlen sind nicht konstruiert – solche Unterschiede kommen regelmäßig vor.

Was bedeutet das für Sie?

Beauftragen Sie immer einen eigenen Gutachter, bevor Sie irgendwelche Angebote der Versicherung akzeptieren oder eine Reparatur beauftragen. Es kostet Sie nichts – die Kosten trägt die Gegenseite.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

Fragen? Ich bin täglich für Sie erreichbar.

Mo–Sa + Feiertage 7:00–22:00 Uhr · So 9:00–17:00 Uhr