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Mietwagen nach Unfall – Was dürfen Sie verlangen?

09. Mai 20251 Min. Lesezeit

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen. Aber wie teuer darf er sein – und was müssen Sie beachten? Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Ihr Fahrzeug ist nach dem Unfall nicht fahrbereit oder in der Werkstatt. Sie benötigen ein Ersatzfahrzeug. Welche Rechte haben Sie?

Ihr Recht auf einen Mietwagen

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Kosten eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Welche Klasse darf es sein?

Der Mietwagen muss dem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Komfort entsprechen. Sie dürfen maximal eine Klasse höher mieten – wenn kein gleichwertiges Fahrzeug verfügbar ist.

Häufige Stolperfallen

  • Die Versicherung schickt Sie zu einem eigenen Mietwagen-Partner: Das müssen Sie nicht akzeptieren.
  • Die Versicherung kürzt die Mietwagenkosten: Lassen Sie das prüfen – häufig zu Unrecht.
  • Sie brauchen keinen Mietwagen, möchten aber Nutzungsausfall: Auch das ist möglich.

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