Nutzungsausfall berechnen – Tagessätze 2025 & Anspruch
Nutzungsausfall steht Ihnen bei jedem unverschuldeten Unfall zu – auch ohne Mietwagen. Wie Sie Ihren Tagessatz berechnen und was Sie beachten müssen.
Nach einem Unfall steht Ihnen für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, ein Nutzungsausfallentschädigung zu – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen nehmen. Das ist gesetzlich verankert und von Gerichten vielfach bestätigt.
Was ist Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Es geht nicht um einen finanziellen Schaden im engeren Sinne, sondern um die Beeinträchtigung Ihrer persönlichen Mobilität. Der BGH hat bestätigt, dass diese Beeinträchtigung einen entschädigungspflichtigen Schaden darstellt.
Voraussetzungen für den Nutzungsausfallsanspruch
- –Das Fahrzeug muss unfallbedingt nicht nutzbar sein (in der Werkstatt oder reparaturbedürftig)
- –Sie müssen auf das Fahrzeug tatsächlich angewiesen sein (kein Anspruch bei Zweit- oder Spaßfahrzeug, das nicht benötigt wird)
- –Der Anspruch gilt für jeden Tag der nachgewiesenen Reparaturdauer
Nutzungsausfall-Tabelle: Tagessätze nach Fahrzeugklassen
Die Tagessätze richten sich nach der Nutzungsausfallgruppe (A–L) des Fahrzeugs. Maßgeblich sind der Wiederbeschaffungswert und die Fahrzeugklasse:
- –Gruppe A (bis ca. 2.700 €): 23 €/Tag
- –Gruppe B (bis ca. 4.500 €): 29 €/Tag
- –Gruppe C (bis ca. 6.600 €): 35 €/Tag
- –Gruppe D (bis ca. 9.200 €): 38 €/Tag
- –Gruppe E (bis ca. 12.900 €): 43 €/Tag
- –Gruppe F (bis ca. 17.500 €): 50 €/Tag
- –Gruppe G (bis ca. 22.000 €): 59 €/Tag
- –Gruppe H (bis ca. 28.500 €): 65 €/Tag
- –Gruppe I (bis ca. 36.000 €): 75 €/Tag
- –Gruppe J (bis ca. 47.000 €): 89 €/Tag
- –Gruppe K (bis ca. 60.000 €): 108 €/Tag
- –Gruppe L (über 60.000 €): 130 €/Tag
Diese Tabellen werden regelmäßig aktualisiert und von Gerichten als Orientierungswert anerkannt.
Wie lange steht mir Nutzungsausfall zu?
- –Für die gesamte Dauer, in der das Fahrzeug aufgrund des Unfallschadens nicht nutzbar ist:
- –Reparaturdauer lt. Gutachten oder Werkstatt
- –Zzgl. Lieferzeiten für Ersatzteile (wenn unvermeidbar)
- –Zzgl. Wochenenden, wenn die Werkstatt nicht geöffnet hat
Nicht erstattungsfähig: Verzögerungen, die Sie selbst verschuldet haben (z.B. späte Werkstattbeauftragung ohne nachvollziehbaren Grund).
Nutzungsausfall beim Totalschaden
Auch beim wirtschaftlichen Totalschaden steht Ihnen Nutzungsausfall zu – für den Zeitraum zwischen Unfall und dem Tag, an dem Sie ein Ersatzfahrzeug hätten beschaffen können (Wiederbeschaffungsdauer: in der Regel 10–14 Tage).
Tipps zur Geltendmachung
1. Lassen Sie im Gutachten die Reparaturdauer und Nutzungsausfallgruppe dokumentieren 2. Geben Sie in Ihrer Schadenmeldung explizit an, dass Sie Nutzungsausfall geltend machen 3. Akzeptieren Sie keine Kürzungen ohne Gegenwehr – viele Versicherungen setzen auf Unwissen
Als Kfz-Gutachter dokumentiere ich in jedem Gutachten die relevante Nutzungsausfallgruppe und die voraussichtliche Reparaturdauer.
📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de
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