Nutzungsausfall nach Unfall – Diese Entschädigung steht Ihnen zu
Wenn Ihr Auto nach einem Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Viele verschenken dieses Geld.
Ihr Auto ist nach dem Unfall in der Werkstatt. Sie haben keinen Mietwagen genommen – aber wussten Sie, dass Ihnen trotzdem eine Entschädigung zusteht?
Was ist Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht nutzen konnten. Das Gesetz anerkennt, dass ein Auto ein wichtiges Gebrauchsgut ist – und dass der Verzicht darauf einen finanziellen Schaden darstellt.
Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Es gibt offizielle Tabellen (z.B. Schwacke), die tagesaktuelle Pauschalen für verschiedene Fahrzeugklassen angeben – von ca. 23 € bis über 175 € pro Tag.
Wann entfällt der Anspruch?
- –Kein Anspruch besteht, wenn:
- –Sie ein Zweitfahrzeug hatten und dieses genutzt haben
- –Sie tatsächlich einen Mietwagen in Anspruch genommen haben
- –Sie das Fahrzeug ohnehin nicht genutzt hätten
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