Parkplatzunfall – Wer haftet und was ist sofort zu tun?
Kratzer, Delle, angefahrener Außenspiegel – Parkplatzunfälle gehören zu den häufigsten Schadensfällen überhaupt. Wer haftet, was beweist man wie – und was ist ein Gutachten hier wert?
Parkplätze sind Unfallhochburgen. Enge Spuren, schlechte Sichtverhältnisse, Stress und Ablenkung – kaum irgendwo passieren Blechschäden häufiger als auf Supermarkt- und Einkaufszentren-Parkplätzen.
Die häufigsten Parkplatzunfälle
- –Beim Einparken oder Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert
- –Türschlag – Autotür öffnet und trifft das Nachbarfahrzeug
- –Rangierunfall – zu enger Wendekreis, Fahrzeug stößt gegen eine Bordsteinkante oder einen Poller
- –Vorfahrtsunfall auf dem Parkplatz
- –Angefahren werden im Stand – Verursacher unbekannt (Fahrerflucht)
Wer hat Vorfahrt auf dem Parkplatz?
Auf privaten Parkplätzen ohne besondere Beschilderung gilt: Es gibt keine Vorfahrtsregel nach StVO. Stattdessen greift das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). In der Praxis bedeutet das: Wer aus einer Parktasche heraus- oder hineinfährt, muss auf den fließenden Parkplatzverkehr warten.
Aber: Die Schuldfrage ist auf Parkplätzen oft nicht eindeutig – häufig gibt es eine Teilung der Haftung.
Fahrerflucht auf dem Parkplatz
Sie kommen zurück und finden einen Schaden – kein Zettel, kein Zeuge. Das passiert täglich. Was tun?
- –Schaden sofort fotografieren
- –Zeugen befragen (Mitarbeiter, Überwachungskameras!)
- –Polizei rufen und Anzeige erstatten (wichtig für die Versicherung)
- –Eigene Kaskoversicherung informieren
Fahrerflucht auf Parkplätzen ist eine Straftat – auch bei kleinen Schäden.
Wann lohnt sich ein Gutachten?
- –Auch bei "kleinen" Parkplatzschäden lohnt sich ein Gutachten, wenn:
- –Die Schuldfrage strittig ist
- –Der Schaden höher als ca. 750 € sein könnte
- –Sie eine exakte Dokumentation für die Versicherung benötigen
- –Sie sicherstellen wollen, dass alle Schadenspositionen korrekt erfasst werden
Ich komme zu Ihnen – auch für Parkplatzschäden, auch am Wochenende.
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