Zurück zum Blog

Parkplatzunfall – Wer haftet und was ist sofort zu tun?

17. April 20251 Min. Lesezeit

Kratzer, Delle, angefahrener Außenspiegel – Parkplatzunfälle gehören zu den häufigsten Schadensfällen überhaupt. Wer haftet, was beweist man wie – und was ist ein Gutachten hier wert?

Parkplätze sind Unfallhochburgen. Enge Spuren, schlechte Sichtverhältnisse, Stress und Ablenkung – kaum irgendwo passieren Blechschäden häufiger als auf Supermarkt- und Einkaufszentren-Parkplätzen.

Die häufigsten Parkplatzunfälle

  • Beim Einparken oder Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert
  • Türschlag – Autotür öffnet und trifft das Nachbarfahrzeug
  • Rangierunfall – zu enger Wendekreis, Fahrzeug stößt gegen eine Bordsteinkante oder einen Poller
  • Vorfahrtsunfall auf dem Parkplatz
  • Angefahren werden im Stand – Verursacher unbekannt (Fahrerflucht)

Wer hat Vorfahrt auf dem Parkplatz?

Auf privaten Parkplätzen ohne besondere Beschilderung gilt: Es gibt keine Vorfahrtsregel nach StVO. Stattdessen greift das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). In der Praxis bedeutet das: Wer aus einer Parktasche heraus- oder hineinfährt, muss auf den fließenden Parkplatzverkehr warten.

Aber: Die Schuldfrage ist auf Parkplätzen oft nicht eindeutig – häufig gibt es eine Teilung der Haftung.

Fahrerflucht auf dem Parkplatz

Sie kommen zurück und finden einen Schaden – kein Zettel, kein Zeuge. Das passiert täglich. Was tun?

  • Schaden sofort fotografieren
  • Zeugen befragen (Mitarbeiter, Überwachungskameras!)
  • Polizei rufen und Anzeige erstatten (wichtig für die Versicherung)
  • Eigene Kaskoversicherung informieren

Fahrerflucht auf Parkplätzen ist eine Straftat – auch bei kleinen Schäden.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

  • Auch bei "kleinen" Parkplatzschäden lohnt sich ein Gutachten, wenn:
  • Die Schuldfrage strittig ist
  • Der Schaden höher als ca. 750 € sein könnte
  • Sie eine exakte Dokumentation für die Versicherung benötigen
  • Sie sicherstellen wollen, dass alle Schadenspositionen korrekt erfasst werden

Ich komme zu Ihnen – auch für Parkplatzschäden, auch am Wochenende.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

Fragen? Ich bin täglich für Sie erreichbar.

Mo–Sa + Feiertage 7:00–22:00 Uhr · So 9:00–17:00 Uhr