Steinschlag an der Windschutzscheibe – Reparatur oder Austausch?
Ein kleiner Stein, ein Riss in der Scheibe – was jetzt? Wann reicht eine Reparatur, wann muss die Scheibe getauscht werden und welche Versicherung zahlt?
Steinschlag gehört zu den häufigsten Schäden am Fahrzeug – besonders in der Frühjahrs- und Herbstsaison, wenn die Straßen noch von Sand und Splitt bedeckt sind. Ein kleiner Chip in der Windschutzscheibe scheint zunächst harmlos, kann aber schnell zur Gefahr werden.
Steppen oder Tauschen – was gilt wann?
Die Faustregel lautet:
- –Reparatur (Steppen) möglich wenn:
- –Der Chip kleiner als ein Euro-Stück (ca. 23 mm Durchmesser) ist
- –Der Schaden außerhalb des direkten Sichtbereichs des Fahrers liegt (ca. 29 cm Streifen mittig der Scheibe)
- –Keine langen Risse vom Chip ausgehen (max. 3–5 cm)
- –Das Glas nicht durchgebrochen ist
- –Austausch notwendig wenn:
- –Der Schaden im direkten Blickfeld liegt
- –Risse über 5–10 cm vorhanden sind
- –Das Glas mehrfach beschädigt ist
- –Die Scheibe durchbrochen oder stark gesplittert ist
- –Eine Reparatur die optische Sicht beeinträchtigt
Welche Versicherung zahlt den Steinschlag?
- –Teilkaskoversicherung: Zahlt Reparatur oder Austausch bei Steinschlag, ohne Schaden für Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Das ist der häufigste Weg bei Einzelschäden.
- –Vollkaskoversicherung: Zahlt ebenfalls – aber oft unter Verlust des Rabattes. Besser: Teilkasko nutzen, wenn diese einschließt.
- –Haftpflicht: Nur wenn jemand anderes den Schaden verursacht hat (z.B. LKW ohne Spritzschutz) und dieser identifiziert werden kann.
Bei Steinschlägen durch erkennbare Ursache (z.B. Streufahrzeug der Gemeinde) können Sie unter Umständen Schadensersatz beim Verantwortlichen geltend machen – das ist jedoch selten erfolgreich.
Wie schnell sollten Sie handeln?
- –So schnell wie möglich. Ein kleiner Chip kann sich durch:
- –Temperaturschwankungen (Sommer/Winter)
- –Vibration (Fahrt auf schlechten Straßen)
- –Druck durch die Scheibenwaschanlage
...innerhalb von Stunden zu einem langen Riss ausdehnen. Ein Riss macht die Scheibe dann nicht mehr reparierbar – und der Schaden wird teurer.
Sicherheitshinweis: TÜV und Scheibe
Eine beschädigte Windschutzscheibe im Sichtbereich kann zur Ablehnung bei der Hauptuntersuchung führen. Außerdem ist das Fahren mit eingeschränkter Sicht durch eine beschädigte Scheibe grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.
Brauche ich ein Gutachten beim Steinschlag?
- –In den meisten Fällen nicht – bei einfachem Steinschlag genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn:
- –Zusätzliche Schäden vermutet werden
- –Die Versicherung die Leistung verweigert
- –Es sich um eine hochwertige oder spezielle Scheibe handelt (Heizfolie, HUD, kalibriertes ADAS-System)
Moderne Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen (Spurhalteassistent, Notbremsassistent, Verkehrszeichenerkennung) haben Kameras hinter der Scheibe, die nach dem Scheibentausch neu kalibriert werden müssen. Diese Kosten sind von der Versicherung zu tragen.
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