Zurück zum Blog

Unfall im Ausland – Was müssen Sie wissen und wie kommen Sie zu Ihrem Recht?

23. April 20251 Min. Lesezeit

Ein Unfall im Urlaub ist besonders stressig. Andere Sprache, unbekanntes Rechtssystem, fremde Versicherungen. Ich erkläre, was zu tun ist – und wie Sie Ihre Ansprüche auch aus Deutschland heraus durchsetzen können.

Ein Unfall im Ausland ist eine der stressigsten Situationen, die Autofahrer erleben können. Fremdsprachige Formulare, unbekannte Behörden und undurchsichtige Versicherungsregelungen machen die Sache zusätzlich schwierig.

Sofortmaßnahmen bei einem Auslandsunfall

1. Sicherheit herstellen – Warnblinklicht, Warndreieck, bei Verletzten 112 wählen 2. Polizei rufen – in vielen Ländern Pflicht, immer empfehlenswert 3. Europäischen Unfallbericht ausfüllen – das Formular ("Constat amiable") ist in ganz Europa gültig und sollte immer im Fahrzeug sein 4. Fotos machen – Schaden, Unfallstelle, Kennzeichen 5. Zeugen notieren – Namen, Telefonnummern, ggf. Adressen 6. Versicherung informieren – Ihre eigene und ggf. die gegnerische

Wie läuft die Regulierung ab?

Innerhalb der EU gilt das "Grüne-Karte-System". Jedes EU-Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein, und jede Versicherung hat einen Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland.

Sie können also Ihren Schaden durch einen Auslandsunfall direkt in Deutschland regulieren – beim deutschen Korrespondenten der ausländischen Versicherung.

Der Nationale Garantiefonds

Wenn der ausländische Unfallverursacher nicht versichert ist oder das Fahrzeug nicht ermittelt werden kann, hilft der Nationale Garantiefonds des jeweiligen Landes. In Deutschland ist das der Verkehrsopferhilfe e.V.

Wie hilft ein Gutachten?

Ein deutsches Gutachten von mir ist international anerkannt und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber ausländischen Versicherungen durchzusetzen – auf Deutsch, mit klarer Dokumentation.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

Fragen? Ich bin täglich für Sie erreichbar.

Mo–Sa + Feiertage 7:00–22:00 Uhr · So 9:00–17:00 Uhr