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Unfallgegner meldet den Schaden nicht – was tun?

10. Juni 20252 Min. Lesezeit

Der Unfallverursacher schweigt, die Versicherung wartet. Was Sie tun können, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet und wie Sie Ihre Ansprüche trotzdem durchsetzen.

Der Unfall ist passiert, die Schuldfrage ist klar – doch der Verursacher meldet den Schaden nicht bei seiner Versicherung. Dieser Fall ist häufiger als man denkt. Was viele Geschädigte nicht wissen: Sie müssen nicht warten, bis der Unfallgegner aktiv wird.

Was ist zu tun, wenn der Unfallgegner schweigt?

Sie können sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden – ohne dessen Mitwirkung. Dafür benötigen Sie das amtliche Kennzeichen des Unfallfahrzeugs. Über das Kennzeichen lässt sich die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung ermitteln.

Schritt 1: Versicherung über das Kennzeichen ermitteln Wenden Sie sich an die Zentralruf der Autoversicherer: 0800 250 260 0 (kostenlos aus Deutschland). Sie nennen das Kennzeichen und erhalten die zuständige Versicherungsgesellschaft.

Schritt 2: Schaden direkt bei der Versicherung anmelden Sie können Ihren Schadensersatzanspruch direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers anmelden – ein Antragsformular ist auf der Website der jeweiligen Versicherung erhältlich.

Schritt 3: Gutachten vor der Reparatur beauftragen Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Kfz-Gutachter, bevor das Fahrzeug repariert wird. Das Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und ist die Grundlage für Ihre Erstattungsansprüche. Ohne Gutachten verlieren Sie Ansprüche auf Wertminderung und Nutzungsausfall.

Welche Fristen gelten?

Ihr Schadensersatzanspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall stattfand. Sie haben also in der Regel mehrere Jahre Zeit – trotzdem sollten Sie nicht warten, da Beweise verloren gehen können.

Wichtig: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer schuld ist, oder wenn es widersprüchliche Darstellungen gibt, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht.

Was, wenn der Verursacher ohne Versicherung fährt?

Wenn das Fahrzeug nicht versichert ist – oder wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat – greift die Verkehrsopferhilfe (VOH). Die VOH ist eine Einrichtung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und zahlt in diesen Ausnahmefällen Schadensersatz.

Adresse: Verkehrsopferhilfe e.V., Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin

Rolle des Kfz-Gutachters

Ein unabhängiges Gutachten ist in diesem Szenario besonders wichtig. Es dokumentiert den Schaden zu einem definierten Zeitpunkt, schützt Sie vor späteren Zweifeln an der Schadenhöhe und ist die beste Grundlage für Verhandlungen mit der Versicherung oder einem anwaltlichen Vorgehen.

Als Kfz-Sachverständiger in Köln stehe ich Ihnen in diesem Prozess zur Seite – inklusive Unterstützung bei der Korrespondenz mit der Versicherung.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

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