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Versicherung zahlt zu wenig – So wehren Sie sich

15. Juni 20252 Min. Lesezeit

Die Versicherung hat Ihren Schaden anerkannt, aber das Angebot ist zu niedrig. Welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren vollen Schadensersatz zu bekommen.

Die Versicherung hat reagiert – aber das Angebot ist weit unter dem, was Sie erwartet hatten. Das ist kein Einzelfall: Viele Versicherungen kürzen routinemäßig Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Stundensätze. Was tun?

Warum kürzt die Versicherung den Schadensersatz?

Versicherungen haben wirtschaftliche Interessen. Wenn sie routinemäßig Schadensersatzansprüche um 10–20% kürzen, sparen sie über tausende von Schadensfällen erhebliche Summen. Häufig wissen Geschädigte nicht, dass sie sich dagegen wehren können.

  • Die häufigsten Kürzungsversuche:
  • Stundensätze: Versicherung verweist auf günstigere „Partnerwerkstätten"
  • Wertminderung: wird oft ohne Begründung abgelehnt
  • Nutzungsausfall: zu geringe Tagessätze oder Ablehnung bei älteren Fahrzeugen
  • Gutachterkosten: Kürzung mit Verweis auf eigenen „Prüfbericht"
  • Reparaturkosten: Ablehnung von Ersatzteilen zugunsten von Gebrauchtteilen

Schritt 1: Keine Kürzung einfach akzeptieren

Unterschreiben Sie nichts, was eine Abfindung oder einen Vollausgleich bestätigt. Manche Versicherungsformulare enthalten Formulierungen, die Ihre weiteren Ansprüche ausschließen.

Schritt 2: Unabhängiges Gutachten einholen (oder prüfen lassen)

Wenn Sie kein eigenes Gutachten haben, ist es jetzt Zeit. Wenn Sie bereits eines haben, lassen Sie prüfen, ob Ihr Gutachten alle erstattungsfähigen Positionen enthält. Ein qualifiziertes Gutachten ist die stärkste Grundlage gegen Kürzungen.

Das eigene Gutachten hat Vorrang. Die Versicherung darf ihren eigenen Prüfbericht nutzen – aber dieser kann Ihrem unabhängigen Gutachten widersprochen werden.

Schritt 3: Widerspruch schreiben

Schreiben Sie der Versicherung schriftlich, dass Sie die Kürzungen nicht akzeptieren – unter Beifügung Ihres Gutachtens. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.

Schritt 4: Rechtsanwalt einschalten

Wenn die Versicherung weiterhin kürzt, empfiehlt sich ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Die Anwaltskosten trägt bei Fremdhaftung ebenfalls die Versicherung des Verursachers. Viele Fälle werden bereits durch ein anwaltliches Schreiben gelöst.

Sachverständigenverfahren (§ 14 AKB)

Bei Streit über die Schadenhöhe gibt es in der Kaskoversicherung das Sachverständigenverfahren: Beide Seiten beauftragen einen Sachverständigen, diese einigen sich oder benennen einen dritten Gutachter. Das Ergebnis ist verbindlich.

Fazit

Kürzungen der Versicherung müssen Sie nicht hinnehmen. Mit einem unabhängigen Gutachten, einem schriftlichen Widerspruch und – wenn nötig – einem Anwalt können Sie Ihren vollen Anspruch durchsetzen. Die Kosten für Gutachter und Anwalt trägt bei Fremdhaftung die gegnerische Versicherung.

📞 0178 4790412 ✉️ gutachten@ingser.de

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