Ihr gesetzliches Recht

Eigener Gutachter nach Unfall –
Ihr Recht als Unfallgeschädigter

Direkte Antwort

Ja, Sie dürfen nach einem Unfall Ihren eigenen Kfz-Gutachter wählen. Das ist ein gesetzliches Recht (§ 249 BGB). Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren – denn dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.

Warum kein Versicherungsgutachter?

Versicherungsgutachter

  • Beauftragt von der Versicherung
  • Arbeitet im Interesse des Versicherers
  • Tendiert zu niedrigeren Schadensschätzungen
  • Wertminderung oft nicht berücksichtigt

INGSER – Ihr Gutachter

  • Von Ihnen beauftragt
  • Arbeitet ausschließlich für Sie
  • Vollständige Schadenserfassung
  • Alle Ansprüche werden geltend gemacht

Ihre Rechte auf einen Blick

  • Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen (§ 249 BGB)
  • Anspruch auf vollständige Erstattung der Gutachterkosten
  • Recht auf Wertminderung trotz Reparatur
  • Recht auf Nutzungsausfall für die Zeit ohne Fahrzeug
  • Recht auf Erstattung bis 130% des Wiederbeschaffungswerts

Häufige Fragen: Eigener Gutachter nach Unfall

Darf ich nach einem Unfall meinen eigenen Gutachter wählen?

Ja, absolut. Als Unfallgeschädigter haben Sie das gesetzliche Recht (§ 249 BGB), einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.

Was passiert, wenn ich den Versicherungsgutachter ablehne?

Nichts Nachteiliges. Die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen, sofern der Schaden über der Bagatellschadensgrenze (ca. 700–750 €) liegt. Die Ablehnung des Versicherungsgutachters ist Ihr gutes Recht.

Warum ist ein eigener Gutachter besser als der der Versicherung?

Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse des Versicherers und neigt dazu, Schäden geringer zu bewerten, Reparaturkosten zu unterschätzen oder die Wertminderung zu ignorieren. Ein eigener Sachverständiger wie INGSER arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.

Kann die Versicherung meinen Gutachter ablehnen?

Nein. Die Versicherung muss das Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen akzeptieren. Sie darf die Kosten nicht verweigern, nur weil sie einen anderen Gutachter bevorzugt. Weicht das Ergebnis stark ab, kann ein Obergutachten beauftragt werden.

Was tun, wenn die Versicherung auf ihrem eigenen Gutachter besteht?

Lehnen Sie es höflich aber bestimmt ab. Rufen Sie sofort INGSER an. Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren alle Schäden professionell und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Im Streitfall stehen wir mit unserem Gutachten als Beweismittel zur Verfügung.

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INGSER – Ihr Gutachter in Köln. Täglich 7:00 bis 22:00 Uhr erreichbar.