LKW · Nutzfahrzeuge · Transporter – Köln & NRW

LKW Gutachten Köln –
Sachverständiger für Nutzfahrzeuge

Unfall mit LKW, Transporter oder Nutzfahrzeug? Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstelle ich Ihr Nutzfahrzeug-Gutachten – inkl. Betriebsunterbrechungsschaden und Auf-/Einbauten.

Kostenfrei bei Fremdhaftung 24h Express möglich Köln & NRW

Besonderheiten bei Nutzfahrzeug-Gutachten

Ein LKW-Gutachten unterscheidet sich grundlegend von einem Pkw-Gutachten. Nutzfahrzeuge haben komplexe Aufbauten, Sonderausstattungen und wirtschaftliche Nebenwerte, die ein erfahrener Sachverständiger berücksichtigen muss.

Fahrgestell & Chassis

Rahmen, Achsen, Fahrwerk und Motor – Bewertung nach Nutzfahrzeug-Standards und Hersteller-Reparaturleitlinien.

Auf- und Einbauten

Kühlaufbau, Hebebühne, Pritsche, Kran, Tank – alle Sonderaufbauten werden separat bewertet und in der Kalkulation berücksichtigt.

Betriebsunterbrechungsschaden

Entgangene Einnahmen, Ersatzfahrzeug-Kosten und Vertragsstrafen bei Lieferverzug – erstattungsfähig bei Fremdhaftung.

Ladungsverlust

Beschädigte oder verlorene Ladung wird im Gutachten dokumentiert und kann als Schadensposition geltend gemacht werden.

Wertminderung Nutzfahrzeug

Auch bei LKW entsteht nach einem Unfall merkantiler Minderwert – dieser ist erstattungspflichtig.

Totalschaden LKW

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Betriebsunterbrechung müssen bei wirtschaftlichem Totalschaden sorgfältig ermittelt werden.

Für welche Nutzfahrzeuge erstellt INGSER Gutachten?

Ich begutachte alle Arten von Nutzfahrzeugen und Transportern:

Kleintransporter (bis 3,5 t)
Mittelschwere LKW (bis 7,5 t)
Schwere LKW (über 7,5 t)
Sattelzugmaschinen
Kühlfahrzeuge
Pritschenwagen & Kipper
Kastenwagen
Fahrzeuge mit Hebebühne
Baufahrzeuge & Spezialfahrzeuge

Was Unternehmen nach einem LKW-Unfall erstattet bekommen

Als Unternehmen mit einem unfallgeschädigten Nutzfahrzeug stehen Ihnen folgende Positionen zu:

  • Reparaturkosten (in einer Werkstatt Ihrer Wahl)
  • Gutachterkosten für das unabhängige Nutzfahrzeug-Gutachten
  • Wertminderung des Fahrzeugs und der Aufbauten
  • Betriebsunterbrechungsschaden (entgangene Einnahmen)
  • Mietfahrzeug oder Transportermiete als Ersatz
  • Ladungsschaden (sofern im Unfallzusammenhang)
  • Abschleppkosten und Standkosten

FAQ – LKW Gutachten Köln

Gilt das Recht auf freie Gutachterwahl auch für LKW?

Ja. Das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen (§ 249 BGB) gilt für alle Kraftfahrzeuge – auch für LKW, Transporter und sonstiges Nutzfahrzeuge. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Was ist der Betriebsunterbrechungsschaden beim LKW?

Wenn ein LKW durch einen Unfall ausfällt und nicht eingesetzt werden kann, entsteht dem Unternehmen ein Betriebsunterbrechungsschaden. Dieser umfasst entgangene Umsätze, Kosten für Ersatzfahrzeuge und ggf. Vertragsstrafen bei nicht erfüllten Lieferverpflichtungen. Dieser Schaden ist ebenfalls erstattungsfähig und muss im Gutachten dokumentiert werden.

Wie wird ein LKW nach einem Totalschaden bewertet?

Beim Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Nutzfahrzeugs auf dem Markt ermittelt. Dazu kommen Auf- und Einbauten (Kühlaufbau, Hebebühne, Pritsche etc.), die separat bewertet werden. Der Restwert des beschädigten LKW wird auf Basis des aktuellen Markts ermittelt.

Kann INGSER auch Transporter und Kleintransporter begutachten?

Ja. Ich begutachte alle Nutzfahrzeuge: Kleintransporter (Sprinter, Crafter, Transit), mittelschwere LKW (bis 7,5 t), Sattelzugmaschinen, Pritschenwagen, Kühlfahrzeuge, Kipper und Sonderaufbauten.

Weitere Leistungen