Kfz Schadengutachten Köln –
Vollständige Schadensdokumentation
Direkte Antwort
Ein Kfz-Schadengutachten dokumentiert alle Unfallschäden vollständig und rechtssicher. Es ist die Grundlage für Ihren Schadensersatzanspruch – mit Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall. Für Unfallgeschädigte kostenlos, da die gegnerische Versicherung zahlt.
Was enthält ein Schadengutachten?
- Vollständige Schadenfeststellung mit Fotodokumentation
- Detaillierte Reparaturkostenkalkulation (DAT/Audatex)
- Berechnung der merkantilen Wertminderung
- Ermittlung des Restwertes bei Totalschaden
- Berechnung des Wiederbeschaffungswerts
- Nutzungsausfalldauer und -betrag
- Rechtssichere Beweissicherung für Versicherung und Gericht
So läuft das Schadengutachten ab
Anruf & Terminvereinbarung
Sie rufen INGSER an – wir kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder zum Unfallort. Täglich 7–22 Uhr.
Besichtigung vor Ort
Vollständige Fahrzeuginspektion mit Fotodokumentation – dauert ca. 30–60 Minuten.
Gutachtenerstellung
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie das fertige Gutachten als PDF und im Original.
Direkte Abrechnung
INGSER rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie zahlen nichts.
Häufige Fragen: Kfz Schadengutachten Köln
Was ist ein Kfz-Schadengutachten?
Ein Kfz-Schadengutachten ist eine technische Dokumentation aller Unfallschäden an einem Fahrzeug. Es enthält Fotos, Schadenbeschreibung, Reparaturkostenkalkulation, Wertminderung und Restwert. Das Gutachten ist die Grundlage für den Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung.
Wann brauche ich ein Schadengutachten?
Ein Schadengutachten ist notwendig, wenn der Schaden die Bagatellschadensgrenze von ca. 700–750 € übersteigt. Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Bei Unsicherheit empfiehlt sich immer das Gutachten – es schützt vor Unterdeckung durch die Versicherung.
Wie lange dauert ein Schadengutachten?
Die Besichtigung vor Ort dauert meist 30–60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie bei INGSER in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung – als PDF per E-Mail und im Original.
Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?
Nein. Die Versicherung muss ein Gutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen akzeptieren. Sie darf weder das Gutachten selbst ablehnen noch die Kosten verweigern. Versucht sie eine Kürzung, können Sie schriftlich widersprechen und den vollen Betrag einfordern.
Wie unterscheidet sich Schadengutachten von Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag enthält nur die Reparaturkosten ohne Rechtsverbindlichkeit. Ein Schadengutachten dokumentiert alle Schäden vollständig, berechnet Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall und ist als Beweismittel vor Gericht anerkannt.
Schadengutachten beauftragen
INGSER Köln – Gutachten in 24h, direkte Abrechnung mit der Versicherung.