Ratgeber

Versicherung kürzt Gutachten –
Was tun als Unfallgeschädigter?

Direkte Antwort

Wenn die Versicherung Ihr Kfz-Gutachten kürzt, können Sie schriftlich widersprechen und die vollständige Erstattung fordern. Kürzungen von marktüblichen Gutachterkosten sind in der Regel unzulässig – der Bundesgerichtshof hat dies mehrfach bestätigt.

Häufige Kürzungstaktiken der Versicherungen

  • Gutachterhonorar als „zu hoch" ablehnen
  • Reparaturkosten auf Basis günstigerer Werkstätten kürzen
  • Wertminderung nicht anerkennen oder reduzieren
  • Nutzungsausfall ablehnen oder kürzen
  • Restwert höher ansetzen als im Gutachten
  • Totalschaden-Schwelle anders berechnen

Ihre Schritte bei Kürzung

1

Kürzungsschreiben analysieren

Welche Positionen wurden gekürzt? Notieren Sie genaue Beträge und Begründungen.

2

Schriftlich widersprechen

Fordern Sie die Versicherung schriftlich und fristgebunden auf, die vollen Beträge zu erstatten.

3

Anwalt einschalten

Bei größeren Kürzungen lohnt sich ein Verkehrsrechtsanwalt. Die Anwaltskosten trägt bei Erfolg die Versicherung.

4

INGSER als Beleg nutzen

Unser Gutachten dient als Beweismittel. Wir stehen bei Bedarf auch im gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.

Häufige Fragen: Versicherung kürzt Gutachten

Darf die Versicherung das Gutachten kürzen?

Grundsätzlich nein. Wenn der Gutachter anerkannt und seine Kosten marktüblich sind, muss die Versicherung den vollen Betrag erstatten. Kürzungen sind nur dann zulässig, wenn der Gutachter unangemessen teuer war oder die Anforderungen an ein Gutachten nicht erfüllt hat.

Wie reagiere ich auf eine Gutachtenkürzung?

Zunächst sollten Sie der Versicherung schriftlich widersprechen und die vollständige Erstattung fordern. Reagiert sie nicht, können Sie mit einem Rechtsanwalt die Differenz einklagen. Die Anwaltskosten trägt bei Obsiegen die Versicherung. INGSER-Gutachten entsprechen allen Anforderungen und sind schwer anfechtbar.

Was kann die Versicherung kürzen?

Versicherungen versuchen häufig, Gutachterhonorar, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten zu kürzen. All diese Positionen sind Teil Ihres gesetzlichen Schadensersatzanspruchs und dürfen nicht einfach reduziert werden.

Was ist ein Restwertangebot der Versicherung?

Wenn die Versicherung einen höheren Restwert ansetzt als im Gutachten, versucht sie, Ihren Schaden zu minimieren. Sie sind nicht verpflichtet, das höhste Restwertangebot anzunehmen – nur lokal erreichbare Angebote sind relevant. INGSER ermittelt den realistischen Restwert.

Lohnt sich Widerspruch gegen Kürzungen?

Fast immer. Statistisch gesehen erhöhen sich die Entschädigungen nach Widerspruch signifikant. Bei größeren Kürzungen (ab ca. 200 €) ist der Aufwand durch die erzielbare Erstattung gut abgedeckt.

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