Fahrerflucht – Was tun wenn der Unfallverursacher flüchtet?
Sie kommen zum geparkten Auto zurück und finden einen Schaden – der Verursacher ist weg. Oder Sie werden bei einem Unfall von jemandem gerammt, der einfach weiterfährt. Was jetzt?
Fahrerflucht ist leider keine Seltenheit. Was viele nicht wissen: Auch bei Fahrerflucht sind Sie nicht automatisch auf den Kosten sitzen.
Sofortmaßnahmen bei Fahrerflucht
1. Polizei rufen (110) – Das ist Pflicht und gleichzeitig Voraussetzung für Versicherungsleistungen 2. Fotos machen – Schaden, Umfeld, mögliche Zeugen 3. Zeugen befragen und Kontaktdaten notieren 4. Mögliche Spuren sichern (Lackspuren, Glassplitter) 5. Eigene Versicherung informieren
Wer zahlt bei Fahrerflucht?
Szenario 1: Verursacher wird ermittelt – dann haftet seine Haftpflichtversicherung.
Szenario 2: Verursacher bleibt unbekannt – hier greift Ihre Vollkaskoversicherung (mit Selbstbeteiligung). Bei Personenschäden hilft der Verkehrsopferhilfe e.V.
Wichtig: Den Unfall innerhalb einer Woche bei der Polizei anzeigen, damit Versicherungsleistungen greifen.
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