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Fahrerflucht – Was tun wenn der Unfallverursacher flüchtet?

06. Mai 20251 Min. Lesezeit

Sie kommen zum geparkten Auto zurück und finden einen Schaden – der Verursacher ist weg. Oder Sie werden bei einem Unfall von jemandem gerammt, der einfach weiterfährt. Was jetzt?

Fahrerflucht ist leider keine Seltenheit. Was viele nicht wissen: Auch bei Fahrerflucht sind Sie nicht automatisch auf den Kosten sitzen.

Sofortmaßnahmen bei Fahrerflucht

1. Polizei rufen (110) – Das ist Pflicht und gleichzeitig Voraussetzung für Versicherungsleistungen 2. Fotos machen – Schaden, Umfeld, mögliche Zeugen 3. Zeugen befragen und Kontaktdaten notieren 4. Mögliche Spuren sichern (Lackspuren, Glassplitter) 5. Eigene Versicherung informieren

Wer zahlt bei Fahrerflucht?

Szenario 1: Verursacher wird ermittelt – dann haftet seine Haftpflichtversicherung.

Szenario 2: Verursacher bleibt unbekannt – hier greift Ihre Vollkaskoversicherung (mit Selbstbeteiligung). Bei Personenschäden hilft der Verkehrsopferhilfe e.V.

Wichtig: Den Unfall innerhalb einer Woche bei der Polizei anzeigen, damit Versicherungsleistungen greifen.

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